Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht gehören Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, oder Beleidigung. Optimale Verteidigung beginnt hier bereits im Ermittlungsverfahren, so etwa bei Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung oder wenn ein Haftbefehl droht. Aber auch wenn bereits Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen worden ist, gibt es für den Rechtsanwalt noch viele Möglichkeiten, den Ausgang des Strafverfahrens im Sinne des Mandanten zu beeinflussen.
Als ehemalige Staatsanwältin und Strafrichterin bin ich mit den Abläufen des gesamten Strafverfahrens bestens vertraut und setze mit meiner Verteidigung dort an, wo es Erfolg verspricht. So berate ich meine Mandanten kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Rahmen der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit begangen werden. Hierzu zählen vor allem Betrug und Untreue, Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung, Insolvenz- und Steuerstraftaten sowie Korruptionsdelikte. Ermittlungsmaßnahmen können sich dabei sowohl gegen Manager und leitende Angestellte als auch gegen das Unternehmen selbst richten. Betroffene Personen und Unternehmen nehmen derartige strafrechtliche Ermittlungen in der Regel als existenzbedrohend war.
Ich war selbst Unternehmensanwältin in einem internationalen Konzern und kenne unternehmensinterne Strukturen besonders gut. Als Staatsanwältin habe ich ein Wirtschaftsstrafdezernat geleitet und bin ebenso vertraut mit der Arbeit der ermittelnden Polizei-, Steuer- und Zollbehörden in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Ich kenne die besonderen Herausforderungen von Wirtschaftsstrafverfahren und biete meinen Mandanten eine optimal auf deren individuelle Interessenlage abgestimmte Beratung und Verteidigung an.
Internationales Strafrecht
Das internationale Strafrecht regelt strafrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Fortschreitende technische Möglichkeiten und die immer engere Vernetzung weltweiter Ermittlungsbehörden tragen zu einem immer aktiveren internationalen Rechtshilfeverkehr bei. Vor allem auf europäischer Ebene existieren heute viele Instrumente und Institutionen, die die grenzüberschreitende Strafverfolgung ermöglichen und erleichtern. Bekannt sind hier vor allem die europäische Polizeibehörde Europol und der Europäische Haftbefehl zur Auslieferung von Personen an andere Mitgliedstaaten.
Durch meine Tätigkeiten im Bereich internationales Recht besitze ich in diesem Rechtsgebiet besondere Expertise und verfüge über ein weltweites Netz an Kollegen aus diesem Rechtsbereich. In Verfahren mit Auslieferungshaft reagiere ich mit der gebotenen Eile und vertrete meine Mandanten kompetent und mit allen Möglichkeiten, die das Recht bietet.
Compliance
Die Einführung von effektiven Compliance-Strukturen zur Vermeidung von Rechtsverstößen und damit von Haftungsfällen für das Unternehmen und seine Führungskräfte ist heute eine rechtliche Verpflichtung für alle Unternehmen. Längst sind dabei nicht mehr nur große Unternehmen im Blickpunkt der Behörden. Auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wächst das Bewusstsein über die Notwendigkeit, jedenfalls grundlegende Compliance Strukturen einzuführen.
Ich unterstütze meine Mandanten dabei, Rechtsverstöße zu vermeiden und die Folgen solcher Verstöße abzufangen. Dabei steht immer das jeweilige Unternehmen mit seinen ganz individuellen Gegebenheiten im Mittelpunkt meiner Beratung.
Vorgefertigte Standardlösungen oder einen „Compliance-Overkill“ gibt es bei mir nicht. Vielmehr ist es mein Anspruch, gemeinsam mit meinen Mandanten ein passgenaues Compliance-Programm, das auf die spezifischen Gegebenheiten und Risiken des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist, zu entwickeln. Meine Mandanten profitieren dabei von meinem breiten Erfahrungsspektrum, das ich durch meine Tätigkeit als unternehmensinterner Compliance-Anwalt sowie in der Strafverfolgung erlangt habe. Ich verfüge über ein breites Netzwerk an Compliance-Experten aus unterschiedlichen Bereichen, auf die ich bei Bedarf zurück greifen kann.
Mein Leistungsangebot im Bereich Compliance umfasst insbesondere:
Vermeidung von Regelverstößen
- Entwickeln, Implementieren und Überprüfen von Compliance-Management-Systemen (CMS)
- Identifizierung und Bewertung relevanter Risiken im Unternehmen (Risikoanalyse)
- Entwicklung und Implementierung von Prozessen zur Sicherstellung compliance-rechtlicher Vorgaben
- Erstellen und Verwalten von Compliance Richtlinien, z.B. Code of Conduct
- Erarbeiten und Durchführen von Compliance Schulungen für Management und Mitarbeiter
- Einführung von Meldesystemen (Hinweisgebersystem)
- Vertragsmanagement
Ermittlung & Abwicklung von Regelverstößen
- Durchführung interner Ermittlungen zur Aufdeckung von Verstößen und zur Aufarbeitung konkreter Sachverhalte im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Verfahren
- Unterstützung im Zusammenhang mit der Abwicklung von Rechtsverstößen im Unternehmen, insbesondere bei Straf- und Bußgeldverfahren, Schadensersatzprozessen sowie arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Folgen
Datenschutz Compliance
- Einhaltung nationaler und internationaler datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Gestaltung datenschutzrechtlicher Verträge (z. B. Auftragsdatenverarbeitung)
- Prüfung neuester Technologien auf ihren datenschutzrechtskonformen Einsatz
- Erstellung unternehmensinterner Richtlinien
- Entwicklung und Implementierung unternehmensinterner Prozesse und Vereinbarungen mit datenschutzrechtlichem Inhalt (z.B. Betriebsvereinbarungen, Ermittlungsprozesse)
Externer Ombudsmann / externer Compliance Officer
Ich stehe Behörden und Unternehmen als externer Ombudsmann zur Verfügung. In dieser Funktion nehme ich vertraulich und datenschutzkonform Hinweise auf Regelverstöße entgegen und bereite diese für die weitere Bearbeitung durch das Unternehmen auf. Mit meiner Erfahrung kann ich die an mich herangetragenen Hinweise sicher bewerten und dem Unternehmen entsprechend kommunizieren.
Als externer Compliance Officer stehe ich vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Diese wollen oder können oftmals keine gesonderte Stelle für einen Compliance-Beauftragten schaffen, möchten diese Aufgabe aber auch nicht einem anderen Mitarbeiter übertragen. Hier übernehme ich als Rechtsanwalt die Aufgaben eines externen Compliance-Verantwortlichen, welcher in enger Abstimmung mit den relevanten unternehmensinternen Fachabteilungen diese Funktion ausübt. Auch bei dieser Aufgabe kann ich meine Erfahrung als unternehmensinterne Compliance-Anwältin zurück greifen und diese optimal für meine Mandanten nutzen.